NIEDERRHEIN & RUHRGEBIET

SACHVERSTÄNDIGE.

IMMOBILIENBEWERTUNG.

IMMOBILIENVERMITTLUNG.

Als Sachverständige bewerten wir Immobilien neutral und mit fundierter regionaler Marktkenntnis.

Beim Verkauf setzen wir unsere Erfahrung gezielt für eine durchdachte Vermarktung ein.


Sachverstand für die Bewertung. Kompetenz für den Verkauf.




Der Immobilienmarkt ist unsere Welt.

Immobilienvermögen stellt für die Eigentümer vielfach das größte Vermögen dar. Dabei ist es naheliegend, die Dispositionen und Entscheidungen darüber von fachkundigen Partnern begleiten zu lassen. Wir stehen für Sachverstand und Dienstleistungsqualität mit langjährigen, soliden und nachweisbaren Erfolgen am Niederrhein und im Ruhrgebiet.


In unserem Focus steht die Erstellung von Gutachten über den Marktwert von Immobilien u.a. für Behörden und insbesondere zur Vorlage bei den Finanzämtern sowie die Vermarktung von Immobilien. Wir freuen uns, Ihnen mit unseren Fach- und Marktkenntnissen sowie einer kompetenten Beratung zur Seite zu stehen.


VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Gutachten zum Marktwert von Immobilien

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Erstellung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung. Unabhängig vom Bewertungsanlass erstellen wir Verkehrswertgutachten für private, rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Zwecke – neutral, unabhängig und mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt.


Insbesondere für steuerliche Bewertungsanlässe gelten besondere Anforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen. Die dafür erforderliche Zertifizierung durch die DIAZert, eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Immobilienbewertung, liegt vor. Damit sind die persönlichen Voraussetzungen gemäß § 198 Absatz 2 Bewertungsgesetz erfüllt.

Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Bewertungsanlässe

  • Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

    Unsere Verkehrswertgutachten werden auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), erstellt. Sie können unter anderem für folgende Bewertungsanlässe erforderlich sein:


    1. Immobilienkauf oder -verkauf


    2. Steuerliche Zwecke


    Erbschaftsteuer

    Schenkungsteuer

    Abschreibungsgrundlage Gebäudewertanteil bei Vermietungsobjekten oder Gewerbeobjekten

    Einlage-/Entnahmewerte Betriebsvermögen

    Betriebsaufgabe


    3. Vermögensauseinandersetzung


    Scheidung

    Erbauseinandersetzungen

    Schenkungen

    Auflösung von Eigentümergemeinschaften

    Bewertung von Betriebsvermögen 


    4. Gesetzliche Vertretungen


    Betreuungsverfahren

    Pflegschaftsangelegenheiten

    Nachlasspflegschaften


    5. Bewertung von Rechten


    Wohnrechte

    Nießbrauch

    Wegerechte

    Überbaurechte

    Erbbaurechte und weitere 


    6. Zwangsversteigerungen

GUTACHTEN ANFRAGEN ⟶


Wir für Sie in Kurzform:

Persönliche Beratung

Faire Preise

Rechtskonforme Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Festpreise für Gutachten bei Standardimmobilien möglich

Unabhängige und neutrale Ermittlung des Marktwertes

Regionale Marktkenntnisse

Verschwiegenheit & Diskretion

Bewertet werden unbebaute und bebaute Grundstücke aller Art – auch im Außenbereich –, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Bauernhäuser, landwirtschaftliche Gebäude, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Mehrfamilienhäuser. Darüber hinaus umfasst das Tätigkeitsspektrum gewerblich genutzte Immobilien, beispielsweise Bürogebäude, Hotels, Lagerhallen, Geschäftshäuser und Krankenhäuser, sowie Rechte und Belastungen an Grundstücken, etwa Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte und Erbbaurechte.

Unsere Leistungen aus der Immobilienvermarktung:

Unser langjähriges Knowhow als Sachverständige auch für die Vermittlung und Vermarktung anzubieten ist die logische Konsequenz. Qualifikation und Erfahrungen seit 2003 haben dieses Servicespektrum entwickelt, um den individuellen Erwartungen unserer Kunden und dem Wert Ihres zu veräußernden Objektes zu entsprechen. Die Wertigkeit und Individualität von Immobilien jeglicher Art marktgerecht in Einklang zu bringen, ist unser Anspruch an Professionalität.

Gerne für Sie tätig in:

Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Alpen, Xanten, Geldern, Wesel, Straelen, Wachtendonk, Kerken, Rheurdt, Kevelaer, Kleve, Dinslaken, Hamminkeln, Voerde, Krefeld, Tönisvorst, Kempen, Willich, Viersen, Mönchengladbach sowie weiteren Städten und Gemeinden am Niederrhein.


Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Herne, Dortmund, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck sowie weiteren Städten und Gemeinden im Ruhrgebiet.