Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vorbemerkung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und von Rose Immobilien, Frau Amalia Rose.
Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Zustandekommen des Maklervertrages
Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder konkludent zustande kommen. Ausreichend ist z.B., dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. durch eine Anzeige im Internet, in der Zeitung, per Mail oder durch Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet, um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. das Exposé). Dies gilt nicht für Maklerverträge mit Wohnungssuchenden. Diese bedürfen mindestens der Textform (§ 2 Abs. 1 WoVermittG).
3. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund der Vermittlung von Rose Immobilien, Frau Amalia Rose oder aufgrund des Nachweises durch uns ein Vertrag (Hauptvertrag) zustande kommt. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ausreichend.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder wenn und so weit in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. bei Vereinbarung von Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Hauptvertrag zustande gekommen ist und uns die wesentlichen Parameter des Hauptvertrages mitzuteilen.
4. Höhe der Provision
Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Sie beträgt den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises oder eines festgesetzten Betrages für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.).
Rose Immobilien, Frau Amalia Rose behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor.
Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag etc.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.
Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.
5. Factoring
Rose Immobilien, Amalia Rose ist berechtigt, ihre Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
6. Vorkenntnis
Ist dem Käufer das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies Rose Immobilien, Frau Amalia Rose binnen Wochenfrist in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung der Rose Immobilien, Frau Amalia Rose als ursächlich für den Vertragsabschluss.
7. Haftungsbeschränkung
Alle Angebote sind freibleibend. Die in unseren Angeboten, Exposés, Prospekten, Beschreibungen usw. enthaltenen Angaben (auch z.B. Grundrisszeichnungen, Angaben über Flächen etc.) basieren auf uns von Dritten erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und an unsere Auftraggeber weiterzugeben; für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir allerdings keine Haftung.
Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch uns und bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Leistungsausschluss
Rose Immobilien, Amalia Rose und ihre Gehilfen übernehmen weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber dem Interessenten Rechts- und Steuerberatung oder Architektenleistungen (zb. Aufmaß bezgl. Wohn- und Nutzflächen).
Rose Immobilien, Amalia Rose und die Gehilfen nehmen keine baubetriebliche, baurechtliche oder bauplanerische Prüfungen im Hinblick auf das vermittelte Grundstück oder baulichen Anlagen vor.
9. Doppeltätigkeit
Rose Immobilien, Amalia Rose ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner / die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet.
10. Unverbindlichkeit
Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.
11. Verstoß gegen die Nichtweitergabeverpflichtung
Alle durch uns erteilten Informationen, Angebote und Mitteilungen sowie von uns übermittelte Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch diesen zugänglich gemacht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir zuvor unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt haben. Auch jegliche andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall aufgrund der mit ihm getroffenen Vereinbarung angefallen wäre.
12. Gerichtsstandsvereinbarung
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit Rose Immobilien, Amalia Rose gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind Makler und Kunde Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Sitz von Rose Immobilien, Amalia Rose vereinbart.
13. Streitbeilegungsverfahren
Rose Immobilien, Frau Amalia Rose ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so sind Rose Immobilien, Frau Amalia Rose, Kunden und Interessenten einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ergänzt wird, die der unwirksamen Bestimmung im zulässigen Rahmen in Zweck und Ausmaß am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke, einen Widerspruch oder eine sonstige Unklarheit aufweist.
Aufgrund unserer häufigen Außentermine bitten wir Sie höflich, Bürotermine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung wahrzunehmen.
Für Sie in Moers:
Für Sie in Krefeld (Im Aufbau):
© Amalia Rose. Alle Rechte sind vorbehalten.