Unsere Marktwertgutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir erstellen rechtskonforme Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (z.B. zur Verwendung beim Finanzamt) für:
Vor dem Ankauf bzw. Verkauf verschafft eine professionelle Immobilienbewertung durch ein Gutachten Klarheit über den Wert einer Immobilie.
Insbesondere bei Vermögensübertragungen sind Gutachten sinnvoll.
Gutachten im Bereich Immobilienbewertungen für steuerliche Zwecke ist unser Spezialgebiet mit fundierten Erfahrungen im Bereich Steuern beim Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Erfahrungen als Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Die Qualifikation gemäß § 198 Bewertungsgesetz ist gegeben.
Hierzu berate ich Sie gerne persönlich.
Als Betreuer/in haben Sie auch die Verantwortung für Immobilienvermögen Ihres/Ihrer Betreuten.
Zu welchem Zweck Sie auch ein Verkehrswertgutachten benötigen, bei uns erhalten Sie zügig das entsprechende Gutachten.
Wir stehen für die Gerichte zur zeitnahen Anfertigung von Gutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungen zur Verfügung.
Für die Beleihung einer Immobilie erstellen wir Gutachten zum Zwecke der Fremdfinanzierung.
Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
Beleihungswertgutachten werden im Vorfeld von Immobilienfinanzierungen erstellt und sind auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet, zur Absicherung von Realkrediten. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV). Hier können auf Wunsch diese Beleihungswertgutachten für Standardimmobilien angeboten werden.
Gerne für Sie tätig in:
Aufgrund unserer häufigen Außentermine bitten wir Sie höflich, Bürotermine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung wahrzunehmen.
Für Sie in Moers:
Für Sie in Krefeld (Im Aufbau):
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