Immobilienvermögen stellt für die Eigentümer vielfach das größte Vermögen dar. Dabei ist es naheliegend, die Dispositionen und Entscheidungen darüber von fachkundigen Partnern begleiten zu lassen. Wir stehen für Sachverstand und Dienstleistungsqualität mit langjährigen, soliden und nachweisbaren Erfolgen.
In unserem Focus steht die Erstellung von Gutachten über den Marktwert von Immobilien u.a. für Behörden und Finanzämtern und die Vermarktung von Immobilien. Wir freuen uns, Ihnen mit unseren Fach- und Marktkenntnissen sowie einer kompetenten Beratung zur Seite zu stehen.
Der Immobilienmarkt ist unsere Welt. Nutzen Sie daher unsere Fach- und Marktkenntnis.
Unsere Gutachten entsprechen den neuesten rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Rechtskonforme Markt- bzw. Verkehrswertgutachten werden für folgende Anlässe ermittelt:
1. Immobilienkauf oder -verkauf
2. Steuerliche Zwecke
Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer
Abschreibungsgrundlage Gebäudewertanteil bei Vermietungsobjekten oder Gewerbeobjekten
Einlage-/Entnahmewerte Betriebsvermögen
Betriebsaufgabe
3. Vermögensauseinandersetzung
Scheidung
Erbauseinandersetzungen
Schenkungen
Auflösung von Eigentümergemeinschaften
Bewertung von Betriebsvermögen
4. Gesetzliche Vertretungen
Betreuungsverfahren
Pflegschaftsangelegenheiten
Nachlasspflegschaften
5. Bewertung von Rechten
Wohnrechte
Nießbrauch
Wegerechte
Überbaurechte
Erbbaurechte und weitere
6. Zwangsversteigerungen
7. Beleihungswertermittlung bei Finanzierung
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ausführliche Verkehrswertgutachten in manchen Fällen nicht erforderlich sind. Wertexpertisen sind schriftliche Bewertungen der Immobilie in Kurzform und werden ausschließlich für private Zwecke erstellt.
Wertermittlung auf Basis von ImmoWertV für Standardimmobilien wie Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.
Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV).
Unser langjähriges Knowhow als Sachverständige auch für die Vermittlung und Vermarktung anzubieten ist die logische Konsequenz.
Qualifikation und Erfahrungen seit 2003 haben dieses Servicespektrum entwickelt, um den individuellen Erwartungen unserer Kunden und dem Wert Ihres zu veräußernden Objektes zu entsprechen.
Die Wertigkeit und Individualität von Immobilien jeglicher Art marktgerecht in Einklang zu bringen, ist unser Anspruch an Professionalität.
Aufgrund unserer häufigen Außentermine bitten wir Sie höflich, Bürotermine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung wahrzunehmen.
Für Sie in Moers:
Für Sie in Krefeld (Im Aufbau):
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